Trennung & Scheidung

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Trennung:

Trennung und Trennungsfolgen sind in den §§ 1567, 1361 bis 1361 b BGB geregelt. Eine Trennung liegt hiernach vor, wenn objektiv die häusliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgegeben wurde, was nach außen erkennbar werden muss und wenn subjektiv ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will. (...mehr...)

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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