Familienrecht - Unterhalt Scheidung - Familienunterhalt

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Familienrecht:
5. Trennung und Scheidung

Das Unterhaltsrecht

Eine Unterhaltspflicht kann nach dem Gesetz insbesondere bestehen zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten oder nahen Verwandten. Im einzelnen unterscheidet man zwischen

a) Familienunterhalt: dieser umfasst den Lebensbedarf nicht getrennt lebender Ehegatten und der gemeinsamen Kinder für den gemeinsamen Haushalt und die persönlichen Bedürfnisse des Ehegatten und der Kinder (§ 1360, 1360 a BGB) .

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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