Familienrecht - Betreuungsunterhalt

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Familienrecht:
5. Trennung und Scheidung

Das Unterhaltsrecht

Eine Unterhaltspflicht kann nach dem Gesetz insbesondere bestehen zwischen Ehegatten, geschiedenen Ehegatten oder nahen Verwandten. Im einzelnen unterscheidet man zwischen

e) Betreuungsunterhalt (§ 1615 l Abs.2 BGB): die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann von dessen Vater in der Regel bis zu drei Jahren nach der Geburt Unterhalt verlangen, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Nach in Kraft treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 01.07.98 kann auch nach Ablauf des Dreijahreszeitraums ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn der Wegfall des Anspruchs nach Ablauf von drei Jahren insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes grob unbillig wäre.
Berechnung des Unterhalts:

Unterhaltsansprüche berechnen sich aus dem Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen. Da dieses oft nicht bekannt ist, besteht ein gesetzlicher Auskunftsanspruch über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen gem. §§ 1605, 1580 BGB.

Der Auskunftsanspruch erstreckt sich bei Nichtselbständigen auf die letzten zwölf Monate, bei Selbständigen auf die letzten drei Jahre. Der Auskunftsanspruch besteht erneut nach zwei Jahren. Unterhaltsrechtliches Einkommen sind die gesamten jahresdurchschnittlichen Einkünfte aus Einkommen, Vermögen, Sozialleistungen, Vermietung und Verpachtung und dergleichen.

Aus den ermittelten Einkünften wird das bereinigte Nettoeinkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

Übersicht* zur Bildung des "bereinigten" Nettoeinkommens:

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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