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Trennung und Scheidung
Zugewinnausgleich
Siehe
die Ausführungen oben in Kapitel 4 zum Güterrecht
!
Da
die meisten Eheleute in dem gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngemeinschaft leben, ist in der Regel bei
Ehescheidung auch eine Vereinbarung zu treffen, wie
Hoch der Zugewinn beider Ehegatten ist und wer wem wie
viel auszugleichen hat. Können sich die Eheleute
darüber nicht einigen, kann noch ein Verfahren
in den Ehescheidungsverbund mit aufgenommen werde, um
alle Punkte gleichzeitig mit der Scheidung abzuschließen.
Dies ist bzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten billiger.
Es kann aber auch noch später ein eigenes Verfahren
begonnen werden, jedoch ist zu beachten, dass die Ansprüche
3 Jahre nach Kenntnis der Beendigung des Güterstandes
verjähren.
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