Familienrecht - Scheidung & Trennung - Zugewinnausgleich

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Familienrecht:
5. Trennung und Scheidung

Zugewinnausgleich

Siehe die Ausführungen oben in Kapitel 4 zum Güterrecht !

Da die meisten Eheleute in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ist in der Regel bei Ehescheidung auch eine Vereinbarung zu treffen, wie Hoch der Zugewinn beider Ehegatten ist und wer wem wie viel auszugleichen hat. Können sich die Eheleute darüber nicht einigen, kann noch ein Verfahren in den Ehescheidungsverbund mit aufgenommen werde, um alle Punkte gleichzeitig mit der Scheidung abzuschließen. Dies ist bzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten billiger. Es kann aber auch noch später ein eigenes Verfahren begonnen werden, jedoch ist zu beachten, dass die Ansprüche 3 Jahre nach Kenntnis der Beendigung des Güterstandes verjähren.

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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