Familienrecht - Scheidung & Trennung - Ehewohnung und Hausrat

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Familienrecht:
5. Trennung und Scheidung

Ehewohnung und Hausrat

Mit der Auflösung einer ehelichen Lebensgemeinschaft müssen sich die Ehegatten häufig mit der Frage befassen, wie der Hausrat verteilt werden soll und welcher Ehegatte künftig die eheliche Wohnung nutzen darf.
Kommt es zwischen den Eheleuten nicht zu einer einvernehmlichen Einigung erfolgt die Hausratverteilung und die Wohnungszuweisung durch das Familiengericht. Die Zuweisung der Ehewohnung sowie die Hausratsverteilung erfolgt nach der Hausratsverordnung.

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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