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| Familienrecht: |
| 5.
Trennung und Scheidung
Ehewohnung
und Hausrat
Mit
der Auflösung einer ehelichen Lebensgemeinschaft
müssen sich die Ehegatten häufig mit der Frage
befassen, wie der Hausrat verteilt werden soll und welcher
Ehegatte künftig die eheliche Wohnung nutzen darf.
Kommt es zwischen den Eheleuten nicht zu einer einvernehmlichen
Einigung erfolgt die Hausratverteilung und die Wohnungszuweisung
durch das Familiengericht. Die Zuweisung der Ehewohnung
sowie die Hausratsverteilung erfolgt nach der Hausratsverordnung.
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| Hinweis:
Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der
Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung
z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr
für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze
übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
(Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund
von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr
der aktuellen Rechtslage entsprechen. |
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