Familienrecht - Scheidung Ehescheidung

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Familienrecht:
5. Trennung und Scheidung

Ehescheidung

Früher war rechtlich wichtigste Voraussetzung für die Scheidung die Tatsache, dass der andere Ehegatte entweder die Ehe gebrochen hatte oder schuldhaft die Ehe zerstört hatte. Ab 01.07.77 wurde das Verschuldensprinzip aufgegeben und das Zerrüttungsprinzip eingeführt. Nach diesem Prinzip rechtfertig bereits die bloße Tatsache, dass die geistig-seelische Grundlage der Ehe bei einem oder bei beiden Ehegatten unheilbar zerstört ist die Auflösung der Ehe. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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