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| Familienrecht: |
| 5.
Trennung und Scheidung
Ehescheidung
Früher
war rechtlich wichtigste Voraussetzung für die
Scheidung die Tatsache, dass der andere Ehegatte entweder
die Ehe gebrochen hatte oder schuldhaft die Ehe zerstört
hatte. Ab 01.07.77 wurde das Verschuldensprinzip aufgegeben
und das Zerrüttungsprinzip eingeführt. Nach
diesem Prinzip rechtfertig bereits die bloße Tatsache,
dass die geistig-seelische Grundlage der Ehe bei einem
oder bei beiden Ehegatten unheilbar zerstört ist
die Auflösung der Ehe. Auf ein Verschulden kommt
es nicht an.
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| Hinweis:
Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der
Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung
z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr
für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze
übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
(Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund
von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr
der aktuellen Rechtslage entsprechen. |
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