Familienrecht - nichteheliche Lebensgemeinschaft / eingetragene Lebenspartnerschaft

Europarecht Anwalt Insolvenz Informationen Rechtsberatung
 unsere Kategorien:
zurück zur Hauptseite und den weiteren Menü-Punkten gelangen Sie hier...
 Partner:

Für diese Kategorie suchen wir noch kompetente Partner. Melden Sie sich einfach unverbindlich per Email.

Werbung auf FamilienRecht.com
Familienrecht:

6. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft / eingetragene Lebenspartnerschaft

a) Der verfassungsrechtlich in Art. 6 Abs. 1 GG garantierte Schutz der Ehe und Familie bezieht die nichteheliche Lebensgemeinschaft in den Schutzbereich nicht mit ein. Es gibt keine rechtlich normierten Regeln für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die Partner einer solchen Gemeinschaft können ihr Zusammenleben jedoch durch einen Partnerschaftsvertrag regeln.
(...mehr...)


b) Mit Wirkung ab 1.8.2001 ist das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LpartG) in Kraft getreten. Dieses gilt nur für Paare des gleichen Geschlechts und ist streng von der unter oben a) aufgeführten nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu unterscheiden.
(...mehr...)

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

Partner1| Partner2 |Partner 3|Partner 4|Partner 5|Partner 6|Partner 7|Partner 8