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| Familienrecht: |
| Eheverträge:
Die
Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse
durch Ehevertrag regeln. Ein Ehevertrag kann vor oder
während der Ehe geschlossen werden. Häufig
wird sogar noch nach der Trennung eine ehevertragliche
Güterrechtsregelung zwischen den Ehegatten vereinbart.
Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider
Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden. Darin
können auch noch andere, den Parteien wichtige
Fragen (z.B. Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich,
Erbrechtliche Besonderheiten u.a.) mitgeregelt werden.
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| Hinweis:
Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der
Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung
z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr
für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze
übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
(Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund
von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr
der aktuellen Rechtslage entsprechen. |
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