Familienrecht - Ehevetrag Eheverträge

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Familienrecht:
Eheverträge:

Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden. Häufig wird sogar noch nach der Trennung eine ehevertragliche Güterrechtsregelung zwischen den Ehegatten vereinbart. Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden. Darin können auch noch andere, den Parteien wichtige Fragen (z.B. Unterhaltsfragen, Versorgungsausgleich, Erbrechtliche Besonderheiten u.a.) mitgeregelt werden.

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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