Familienrecht - Adoption

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Familienrecht:

9. Adoption

Das Adoptionsrecht ist durch das Kindschaftsreformgesetz vom 16.12.97 mit Wirkung ab 01.07.98 neu geregelt worden. (...mehr...)

Adoption als Jugendhilfe: Vorbereitung, Vermittlung
Die Adoptionsvermittlung darf vom Jugendamt und Landesjugendamt nur wahrgenommen werden, wenn sie entsprechende Adoptionsvermittlungsstellen einrichten. Das Jugendamt ist für normale Adoptionen, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes für schwierige Fälle sowie für Adoptionen mit Auslandsbehörden zuständig. Die Vermittlung darf nur durch Fachkräfte wahrgenommen werden. (...mehr...)

Aufhebung der Adoption
Eine Aufhebung der Adoption durch richterliche Entscheidung mit Wirkung für die Zukunft ist für zwei Fallgruppen vorgesehen. (...mehr...)

Die Annahme Volljähriger gem. § 1767 bis 1772 BGB
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. (...mehr...)

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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