Familienrecht - Abstammung Vaterschaft

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Familienrecht:

7. Abstammung

Unter der Abstammung eines Kindes versteht man seine rechtliche Zuordnung zu bestimmten
Eltern. Für das Kind ist die Bestimmung der Abstammung eine zentrale Frage, da sie ein Verwandtschaftsverhältnis auslöst, aus dem sich viele rechtliche Folgen, wie beispielsweise Unterhalt- und Erbberechtigung sowie rentenrechtlich Ansprüche ableiten. Die Vorschriften des Abstammungsrechtes wurden durch die Kindschaftsrechtreform vollständig neu gefasst. Alle Kinder werden abstammungsrechtlich nunmehr gleich behandelt, gleichgültig ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.

Eine gesetzliche Definition der Mutterschaft wurde notwendig, seit genetische und austragende Mutter nicht mehr ein und dieselbe Person sein müssen. Im Zeitalter von Ei- oder Embryonenspende und Leihmutterschaft wird nunmehr gesetzlich definiert, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat (§ 1591 BGB).

Durch die Kindschaftsreform wurde auch die Vaterschaft für verheiratete oder nicht verheiratete Männer neu geregelt. Danach ist Vater eines Kindes, wer a) zum Zeitpunkt der Geburt entweder mit der Mutter verheiratet war, b) die Vaterschaft anerkannt hat oder c) gerichtlich als Vater festgestellt worden ist (§ 1592 BGB).

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Vaterschaft bei künstlicher Insemination

Die homologe Insemination ist die künstliche Befruchtung einer Frau mit der Samenzelle ihres Ehemanns. (...mehr...)

Anfechtung der Vaterschaft

Die erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft beseitigt eine bisher angenommene Vaterschaft. (...mehr...)

Hinweis: Alle Informationen auf diesem Internet Projekt dienen lediglich der Grundinformation und ersetzen keinesfalls eine fachkundige Beratung z.B. durch einen niedergelassenen Anwalt oder Unternehmensberater. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität der hier zitierten Normen und Gesetze übernehmen; diese waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Okt. 2004) durch FamilienRecht.com aktuell, können aber aufgrund von Gesetzesänderungen zum heutigen Zeitpunkt bereits nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen.

 

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